Verstoß gegen Baurecht Planungsrecht und Verwaltungsrecht

Hier sehen eine gefährliche Verkehrssituation an der Schlosskurve in Scharnstein die an der B120 liegt. Hier sieht man warum ein Verstoß gegen Baurecht Planungsrecht und Verwaltungsrecht herrscht.

Eine der wesentlichen Forderungen aus der Agenda 21 „Bürgerbeteiligungsprozess zur Neugestaltung der Ortsmitte“ war, attraktive Freiflächen zur Belebung und wirtschaftlichen Stärkung des Ortzentrums möglichst großzügig auszuweisen.
Derzeit wird nach einer Straßenplanung des Landes die Hauptstraße der B120 durch Scharnstein gebaut.

„Für ein Gesamtkonzept für die Ortskerngestaltung ist die Landesstraßenverwaltung nicht zuständig“ LR Steinkellner am 2. Mai 2022.

Entstanden ist der Schaden, weil zum Erreichen des Planungszieles – Belebung und Gestaltung des Ortskerns. die erforderliche Fachleute nicht beauftragt wurden. Es wurden auch nicht die nötigen Planungsschritte unternommen, ebenso wurde gegen die gesetzlich einzuhaltende Reihenfolg der der Planungsschritte verstoßen.

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